Allgemeine Lieferbedingungen der LOGO-Team UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logo-Team UG

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Logo-Team UG. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Eine einmalige ausdrückliche Zustimmung zu entgegenstehenden Bedingungen des Kunden gilt nicht als neue Grundlage für zukünftige Geschäfte.

§ 2 Produkte – Allgemeines und Einsatzbereich

1. Unsere Produkte sind nicht für den Wiederverkauf bestimmt und unterliegen in ihrer Verwendung den jeweils im Lieferland geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei unseren Produkten der Copter und Quantum Serie handelt es sich um Endprodukte. Modifikationen an diesen Systemen sind grundsätzlich nicht zulässig.

3. Dem Kunden ist bekannt, dass Modifikationen von uns nicht nachgeprüft werden können. Der Kunde trägt daher selbst die Verantwortung, die von uns vorgegebenen Spezifikationen einzuhalten und ist insbesondere für die Flugtauglichkeit und einen sicheren Betrieb selbst verantwortlich.

4. Unsere Produkte sind ausschließlich für den nicht-militärischen Einsatz bestimmt. Ausnahmen hierzu existieren nicht, es sei denn, diese sind auf Grundlage von eigenständigen Verträgen zwischen uns und den entsprechenden Autoritäten bzw. vertretungsberechtigten Behörden des Militärs geschlossen.

5. Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des jeweiligen Landes, in welches die Ware ursprünglich geliefert wurde.

6. Für den privaten und oder kommerziellen Einsatz der Produkte in anderen Ländern als dem ursprünglichen Land, in das die Ware geliefert wurde, hat der Kunde entsprechend selbst die nötigen Ausfuhr- und Wiedereinfuhrgenehmigungen zu erwirken. Wir sind nicht verpflichtet dem Kunden bei der Erwirkung dieser Genehmigungen zu unterstützen. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 oder entsprechend anderen zuständigen Ämtern erkundigen.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote sind freibleibend und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung bei uns aufzugeben.

2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das wir durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annehmen können.

3. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

§ 4 Preise

1. Es gelten die in unserer Auftragsbetätigung genannte Preise, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preise.

2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Transport, Transportversicherung, Verpackung und Handling.

3. Zölle und sonstige aufgrund ausländischer Vorschriften erhobene Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

§ 5 Zahlung

1. Unsere Rechnungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit deren Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und sind unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug auszugleichen. Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.

2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

3. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.

2. Sollte der Kunde durch den Einsatz der erworbenen Produkte gegen geltendes Recht verstoßen oder auf irgendeine Art und Weise fahrlässig Sach- oder Personenschäden durch den Einsatz unserer Produkte verursachen, so ist ausschließlich der Kunde hierfür haftbar, auch wenn noch ein Eigentumsvorbehalt besteht.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte im ordentlichen Geschäftsgang oder auf irgendeine andere Art und Weise weiter zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

5. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der Kunde bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden Sicherungsrechts für uns mitzuwirken.

§ 7 Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen, Lieferverzug

1. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen oder in Textform vorliegenden Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer Bestätigung, schriftlich oder in Textform.

2. Sofern sich aus unseren Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Otterfing vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen.

3. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind von uns speziell gekennzeichnete Retourenbehältnisse. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.

4. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung.

5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Produkte bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen haben oder die Versandbereitschaft der Produkte gemeldet ist.

6. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen bei der Logo-Team UG  und oder unseren Zuliefer-Unternehmen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigung oder Ablieferung unserer Produkte Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die genannten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Wird uns die Lieferung infolge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder uns bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag oder Leistungen aus weiteren, bereits mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat.

§ 8 Prüfung der Ware

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt der Lieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Abweichungen und Mängel binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen.

2. Nicht offensichtliche Mängel hat uns der Käufer spätestens binnen einen Jahres ab Erhalt der Lieferung anzuzeigen.

3. Versäumt der Kunde die in Ziffer 1. bzw. 2. genannten Ausschlussfristen, gilt die Ware als genehmigt mit der Folge, dass der Kunde seine Mängelrechte nach § 9 verliert.

4. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlteile sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

5. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

§ 9 Mängelhaftung

1. Produkte und Geräte, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit von uns ausdrücklich benannten Mängeln geliefert werden, können nicht reklamiert werden. Garantien für derartige Produkte übernehmen wir als Hersteller nicht. Es obliegt allein in der Verantwortung des Kunden, von uns als mangelhaft oder als nicht voll funktionsfähig eingestufte Produkte trotzdem zu kaufen und einzusetzen.

2. Bei Verkauf von Gebrauchtware, auf Kundenwunsch hin reparierter Ware und Betageräten ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Erweist sich ein Produkt als mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung nach unserer Wahl zunächst die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung verlangen. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben.

4. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen dem Wert des mangelhaften Produktes entsprechenden Teil der vertraglich geschuldeten Vergütung entrichtet. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

5. Schlägt eine Nachbesserung zwei Mal fehl, verweigern wir beide Arten der Nacherfüllung oder erbringen wir die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, so hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Käufers zum Rücktritt und auf Schadensersatz anstatt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel der Ware nur unerheblich ist.

6. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer des Produktes errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen.

7. Dem Kunden stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch gewöhnliche Abnutzung oder eine den Vorgaben der Bedienungsanleitung oder anderer schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung unsererseits nicht entsprechende Behandlung (z.B. unsachgemäße Benutzung, Wartung oder Lagerung) der Ware durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden oder lediglich optischer Natur sind.

8. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Erhalt der Warenlieferung.

9. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch, wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben.

10. Weist ein Verschleißteil eine durchschnittliche Lebensdauer auf, die kürzer ist als die Verjährungsfrist nach dieser Vorschrift, so sind die Mängelrechte des Kunden innerhalb der durchschnittlichen Lebensdauer geltend zu machen. Bei Verschleißteilen ist die Nacherfüllung auf den Austausch des Verschleißteils beschränkt. Die gesetzliche Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleibt unberührt.

11. Soweit ein Mangel an einer über uns erworbenen Kaufsache vorliegt, die von einem anderen Hersteller stammt ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber diesem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

§ 10 Haftung

1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zum dreifachen Betrag der uns aus dem jeweiligen Vertrag zustehenden Vergütung.

3. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Eine weitergehende Haftung als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

5. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde bei den Produkten der Copter und Quantum Serie Modifikationen durchgeführt hat, es sei denn, diese Modifikationen wurden mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung vorgenommen.

6. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn an den Produkten unserer Produktlinie für Schulung und Training (z.B. XS4-300) Modifikationen und/oder Erweiterungen vorgenommen wurden.

7. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß Ziffern 2., 3., 4., 5. und 6. gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Soweit unsere Haftung gemäß Ziffern 2., 3., 4., 5. und 6. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

1. An den Produkten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen (nachfolgend „Unterlagen”) sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte der Hersteller sowie Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

2. Für Schäden aufgrund der Verletzung von Schutzrechte, auch Schutzrechten Dritter, wie z.B. Rechte und Lizenzen an den in unseren Produkten enthaltenen Komponenten anderer Hersteller, kann der Kunde haftbar gemacht werden.

3. Erhebt ein Dritter gegen den Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen durch von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte berechtigte Ansprüche gegen den Kunden, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Produkte entweder ein Nutzungsrecht erwerben, die Produkte so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt oder die Produkte austauschen. Soweit dies für uns nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10. Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren in der in § 9 Ziffer 8. genannten Frist.

4. Die Verpflichtungen nach Ziffer 3. gelten nur, soweit der Kunde uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, die Verletzung nicht selbst anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

5. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung der Ware oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

§ 12 Haftung für Schäden aus dem Betrieb der Produkte

1. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass er sich mit dem Betrieb und dem Einsatz der von uns gekauften Produkte an die jeweils vor Ort geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu halten hat.

Dabei ist das Flugfeld so zu wählen, dass auch bei unerwarteten Fehlfunktionen keine Gefahr für Personen, Tiere oder Gegenstände entsteht.

2. Für Schäden und Forderungen, die aus Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, haftet ausschließlich der Kunde.

3. Für Schäden, gleich welcher Art, einschließlich Personenschäden, die durch eine falsche Bedienung verursacht werden, haftet der Kunde auch dann, wenn der Kunde an einer entsprechenden Einweisung oder Schulung für das Produkt nicht teilgenommen hat.

4. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden eine Schulung nicht ausdrücklich empfehlen oder anbieten, da eine Einschätzung der nötigen Fähigkeiten und der späteren ordnungsgemäßen Bedienung durch den Kunden nicht von uns vorhersehbar oder erkennbar ist.

5. Für Schäden an Produkten und Geräten, die vom Kunden zu einem anderen als den eigentlich bestimmten Zweck eingesetzt werden, haften wir als Hersteller nicht. Jegliche Gewährleistung entfällt mit einer Zweckentfremdung. Dies gilt auch für Schäden, gleich welcher Art, die infolge einer zweckentfremdeten Verwendung entstehen. Ebenso gilt dies für Produkte oder Geräte, die der Kunde modifiziert hat.

§ 13 Rücksendungen

1. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die Logo-Team UG, Hienlohestraße 34, 83624 Otterfing frei Haus zu erfolgen.

2. Rücksendungen werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschreiben beiliegt, auf dem die Kundennummer und eine entsprechende Mängelbeschreibung angegeben sind.

3. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden.

4. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

§ 14 Abtretung

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen uns aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, die wir bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern werden.

§ 15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts (CISG).

2. Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Otterfing.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.

5. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.